Therapon24 hat uns freundlicher Weise eine Infografik zur Verfügung gestellt, die die verschiedenen Wege beschreibt, wie man eine Schulassistenz beantragt.
Der wichtigste Unterscheidungspunkt ist die Zuständigkeit: Bei seelischen Beeinträchtigungen ist das Jugendamt zuständig, bei körperlichen die Koordinationsstelle für Behindertenarbeit und Eingliederungshilfe.
Bei Fragen können Sie sich gerne per eMail an info <at> igel-wi.de oder Kontaktformular an uns wenden.