Antwort des Regierungspräsidiums auf Fachaufsichtsbeschwerde

Liebe Eltern und Betroffene,

es geht wieder (oder immer noch) um das fragwürde Pauschalmodell mit der Exklusiv-Vereinbarung zwischen EVIM und der Stadt Wiesbaden zum Einsatz von Teilhabeassistenz in der Schule. Die Antwort vom Regierungspräsidium läßt durchblicken, dass man sich bemühen wird, in der Stadt Wiesbaden zukünftig ein „rechtskonformes Verfahren zu etablieren“  .

Das Regierungspräsidium stellt drei Punkte klar:

1. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern ist nicht an die Exklusiv-Vereinbarung eines Trägers (EVIM) mit der Stadt gekoppelt. Die Stadt darf „gleich geeignete bzw. besser geeignete Alternativen“ nicht ohne Grund ablehnen. Das geht nur, wenn die Kosten des alternativen Trägers die Leistungsvereinbarungen der Stadt mit ihren Trägern um mehr als  30-50%  übersteigen (das ergibt sich aus der Rechtsprechung zum sog. Mehrkostenvorbehalt).

2. Die Stadt darf pauschale Zahlungen leisten, doch der individuelle Hilfebedarf muss gedeckt sein. Auch die EVIM muss also trotz Pauschalzahlung für jedes Kind die individuelle bedarfsdeckende Hilfe gewährleisten, auf die dieses einen gesetzlichen Anspruch hat.

3. Die Bescheide müssen Art und Umfang der Leistungen enthalten. Die Zahl der Stunden und die Art der Leistungen muss das Amt für soziale Arbeit im Bescheid festlegen. Dazu ist der Gesamtplan von der Sozialbehörde selbst zu erstellen. Hier hat nicht die EVIM die Leistung zu bestimmen. Sie muss aber die qualitative Umsetzung der Leistung garantieren, die mit Bescheid durch die Stadt festgesetzt wurde.

Da das Regierungspräsidium die weitere Vorgehensweise der Stadt beobachten wird, empfehlen wir allen Eltern, die keine klaren Bescheide zur Leistung der Teilhabeassistenz bei ihrem Kind erhalten haben, sich mit dem fehlerhaften Bescheid direkt ans Regierungspräsidium zu wenden:

Regierungspräsidium Hessen
Frau
Brigitte Lindscheid
Regierungspräsidentin
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt

Telefon: +49 (0)6151 12 0
Telefax: +49 (0)6151 12 6347
E-Mail: brigitte.lindscheid@rpda.hessen.de

Aktuelle Informationen erhalten Sie über unsere Web-Seite: https://www.gemeinsamleben-hessen.de/de/themen/wiesbadener-modell-und-evim-bildung-ggmbh

Viele Grüße
Dorothea Terpitz

Vorsitzende Gemeinsam leben Hessen e.V.

Die Wege zur Schulassistenz

Therapon24 hat uns freundlicher Weise eine Infografik zur Verfügung gestellt, die die verschiedenen Wege beschreibt, wie man eine Schulassistenz beantragt.

Der wichtigste Unterscheidungspunkt ist die Zuständigkeit: Bei seelischen Beeinträchtigungen ist das Jugendamt zuständig, bei körperlichen die Koordinationsstelle für Behindertenarbeit und Eingliederungshilfe.

Bei Fragen können Sie sich gerne per eMail an info <at> igel-wi.de oder Kontaktformular an uns wenden.

Antragsformulare Eingliederungshilfe Jugendamt

Da das Jugendamt keine formlosen Anträge für die Eingliederungshilfe akzeptiert, die Formulare jedoch momentan nicht online zur Verfügung stehen, können Sie uns gerne kontaktieren, per eMail an info <at> igel-wi.de oder Kontaktformular.

Wir stellen Ihnen die Formulare gerne in elektronischer Form bereit und helfen auch beim Ausfüllen!

Keine Notfallmedizin in Kita: AOK warnt Erzieherinnen vor unterlassener Hilfeleistung

Ein interessanter Artikel der Mitteldeutschen Zeitung zum Thema „Notfallmedikamente“:

Keine Notfallmedizin in Kita AOK warnt Erzieherinnen vor unterlassener Hilfeleistung

„Jeder Mensch ist zur Nothilfe verpflichtet“, sagt Landesvorsitzender Dr. Roland Achtzehn. Bei lebensbedrohlichen Zuständen dürften Kita-Mitarbeiter das Medikament keinesfalls verweigern.

Die Feststellung der AOK ist natürlich nicht nur auf die Erzieherinnen und Erzieher in Kitas anwendbar, auch auf die Teilhabeassistenz, die Schulwegsbegleitung bzw. die Verantwortlichen für den Schultransport sowie auf Lehrerinnen und Lehrer lässt sich die Warnung der AOK übertragen.